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Anlaufstelle für Betroffene aus Österreich

 
nun schrieb MO ja von der rechtlichen souveränität der wachtelburgen, HBE, höherer bildungseinrichtungen. es verhält sich zwischenzeitlich auch so, dass nicht wie einst in der kündigungsschutzzeit (aufnahmen bis 2004) entsprechend bildungsabschluss bezahlt wurde, sondern es wurde entsprechend der ausgeschriebenen stelle bezaHLT. DAS hat zur folge: Stellen die einst mit einer maturantin besetzt wurden, können nun mit einer dame/herr-mit-rang besetzt werden bezahlt wird ersie aber wie ein maturant.
stellen, für die man einst hak/hasch/lehre verlangte, erhalten 60 bewerbungen von maturanten, maturantinnen, oder gar berangten, welche den fuß in die tür kriegen wollen. bezahlt werden sie eiskalt wie einst ein neuankömmling mit lehr abschluss.
berangte in den fußvolk stellen hoffen, per fuß in der tür, sich hinaufzuverbessern. weil sie ja - rein zufällig - einen rang mitbringen. das kann man sich abschminken. insider - auch nach unseren rückfragen in der einschlägigen gewerkschaft wissen (und führen lfd gespräche in der richtung), dass das so gut wie nie gelingt. wer als fußvolk oder "simpler handelsschulabsolvent" (bzw trotz reifeprüfung) anheuerte (als C (für insider)), der bleibt auch auf C. darauf können die betroffenen gift nehmen (daher die rubrik: giftschrank).
 

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