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Anlaufstelle für "Schwarze Schafe der Familie" - alles übers Erben.

 
ein künftiger erblasser schenkt einem der kinder ein objekt.

dieses objekt muss in die verlassenschaft wieder reingerechnet werden. selbst wenn das jahrzehnte her ist.

es kann sein dass ein kaufvertrag aufgesetzt wurde. sollte via treuhand geschehen, dann ist es terminlich rekonstruierbar.
oder nur zwischen den 2 leuten: dann könnte einfach ein zettel geschrieben werden und evtl ein kontoauszug dazu: bankbuchung des kauf betrags.

liegt der kaufwert zu jener zeit stark unterm damaligen verkehrswert, ist der rest eine schenkung. die muss bei pflichtteil der anderen nachkommen berücksichtigt werden.

alle diese infos trage ich zusammen, zwar mit rechtsfreundlicher hilfe aber selbst bin ich laie. aus dem grund: aufruf nach draußen - vergleichsfälle und erfahrungen werden dringend gesucht.
problem ist wieder einmal: die kränkung, provokation, verhöhnung, demütigung. der geschasste muss 'zu kreuze kriechen'. das erzeugt diese traumata und führt zum endgültigen zerbrechen der familien.
 

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